Keine Testpflicht für Geboosterte in Sporthallen

Tennishalle2

Mit der Bitte um Beachtung:

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

  • Keine Testpflicht für geboosterte Personen bei 2G+
  • Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

Näheres siehe auch Infos auf der Seite des WTV:

https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung