Mit der Bitte um Beachtung:
Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
- Keine Testpflicht für geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+
Näheres siehe auch Infos auf der Seite des WTV:
https://www.wtv.de/article/Aktualisierung-der-Coronaschutzverordnung